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44866 Bochum
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Ralf Ciesinski
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Folgende AGB sind fester Bestandteil aller Verträge zwischen TKD Dienstleistung GmbH und dem zu vermittelnden Auftraggeber im nachfolgenden „AG“ genannt.
Gegenstand des Vertrages ist die Vorbereitung, Beratung und Vermittlung des AG in eine versicherungspflichtige Anstellung Vollzeit mit dem Ziel für mindestens 6 Monate.
Die TKD Dienstleistung GmbH ist nicht verpflichtet, mit jedem Auftraggeber einen Vertrag abzuschließen. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Vertragform mit Unterschrift der TKD Dienstleistung GmbH und des AG. Der AG erklärt mit Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der TKD Dienstleistung GmbH gegenüber, dass seine Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der AG berechtigt die TKD Dienstleistung GmbH, seine Personalien auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und für die Vermittlung gemäß der Vertragsvereinbarung an Dritte, wie potentielle Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen etc. zur individuellen Vorstellung anonymisiert weiterzugeben.
Der Beginn der Vermittlungstätigkeit der TKD Dienstleistung GmbH ist abhängig von der Hinterlegung einer Kopie eines gültigen Vermittlungsgutscheines, ausgestellt von der zuständigen Agentur für Arbeit, ARGE oder Job-Center des AG. Bei Nichtvorlage eines gültigen Vermittlungsgutscheines verpflichtet sich der AG durch einen Vermittlungsvertrag für Selbstzahler, das da vereinbarte Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Vermittlung selbst zu zahlen ist.
Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht, wenn infolge der erfolgreichen Arbeitsvermittlung durch die TKD Dienstleistung GmbH ein Arbeitsvertrag mündlich, wie auch schriftlich zustande gekommen ist und der AG die Arbeitsaufnahme antritt. Dabei spielt es keine Rolle, ob zu diesem Zeitpunkt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt oder nicht. Im Nachweisgesetz ist verankert, dass der Arbeitgeber spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen hat.
Bei Vorlage eines gültigen Originalvermittlungsgutscheines ist zunächst die Zahlung der Vermittlungsvergütung nach Vorschrift SGB III §421g, § 296, bis zur Zahlung der zuständigen Agentur für Arbeit, ARGE oder Job-Center gestundet.
Versäumt der AG die Zusendung des Originalvermittlungsgutscheines, ergeht die Rechnungslegung über die im Vermittlungsgutschein ausgewiesene Höhe von 2000,00 € inkl. ges. MwSt an den AG.
Der Vermittlungsvertrag kann vom AG unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist schriftlich oder durch Vorlage der Abmeldung seiner zuständigen Agentur für Arbeit, ARGE oder Job-Center gekündigt werden.
Die TKD Dienstleistung GmbH übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des AG durch Umstände, die nicht durch die TKD Dienstleistung GmbH zu vertreten sind. Eine Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden, die mit der Vermittlungstätigkeit der TKD Dienstleistung GmbH in Zusammenhang gebracht werden, lehnt die TKD Dienstleistung GmbH ab. Für unkorrekte Angaben, die der AG in den Vertragunterlagen angegeben hat, kann die TKD Dienstleistung GmbH nicht verantwortlich gemacht werden.
Ergänzungen und Änderungen des Vermittlungsvertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Einzelne Bestimmungen des Vermittlungsvertrages, welche unwirksam geworden sind, berühren nicht die Gültigkeit des Vermittlungsvertrages. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich, gleichwertige und wirksame Bestimmung zu ersetzen.
TKD Dienstleistung GmbH arbeitet im Auftrag von mittelständischen Betrieben und Großunternehmen als externer Personaldienstleister. Wenn Sie sich auf ausgeschriebene Stelle bewerben möchten senden Sie uns bitte Ihren Lebenslauf und ausführliche Informationen zu Ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie wenn vorhanden, Ihre letzten Arbeitszeugnisse bevorzugt per Email oder auf dem Postweg. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen sind nur möglich wenn Sie uns einen an Sie frankierten Rückumschlag beilegen.
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer anzugeben damit wir Sie nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen erreichen können.
Kopie Vermittlungsgutschein oder Selbstzahler.